Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Dienstleistung von Rotega - Stand: 15.02.2015

§1 Vertragsgegenstand:
Rotega unterbreitet dem Kunden alternative Angebote zu Strom- und/oder Gastarifen und vermittelt den Kunden an Strom- bzw. Gaslieferanten. Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, in seinem Namen Geschäfte rund um einen Lieferantenwechsel abzuwickeln. Die Vermittlung des jeweiligen Lieferanten veranlasst Rotega über ein vertraglich verbundenes Internetportal oder direkt mit dem jeweiligen Energieversorger. Der Vertrag selber kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Lieferanten zu Stande. Der Auftraggeber willigt ein, dass der komplette E-Mailverkehr über Rotega abgewickelt wird.

§2 Pflichten des Auftragnehmers:
Rotega übernimmt mit seinem Partner alle bürokratischen Aufgaben eines Lieferantenwechsels wie z.B. Kündigung des bisherigen Lieferanten. Nachrichten vom Lieferanten per E-Mail leitet Rotega unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Darüber hinaus hat Rotega die Aufgabe, Laufzeiten, Kündigungsfristen und Preisentwicklung zu überwachen und dem Kunden termingerecht ein neues Angebot zu unterbreiten. Rotega stellt sicher, dass der Kunde für den neuen Energieliefervertrag nicht mehr bezahlt als bei seinem ursprünglichen Lieferanten. Rotega haftet für alle darüber hinausgehenden Energiekosten.

§3 Pflichten des Auftraggebers:
Der Kunde verpflichtet sich, Rotega alle zum Abschluss nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere Vertrags- und Lieferbestätigungen sowie Schlussrechnungen der abgelösten Lieferanten, und für die Dienstleistung ein jährliches Entgelt zu zahlen. Der Kunde berücksichtigt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Energielieferanten nachkommt. Daraus sich ergebende Nachteile liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

§4 Vergütung:
Die von Rotega erbrachten Leistungen werden gemäß der im Vertrag getroffenen Vereinbarung vergütet. Berechnungsgrundlage ist der jeweils geltende Tarif, der bis zum Zeitpunkt des Energieversorgerwechsels des Kunden galt. Sollte dieser Tarif vom Energieversorger im Laufe der Zeit eingestellt werden, wird der Nachfolgetarif Berechnungsgrundlage. Bei einem Wechsel von einem Energieversorger, der nicht gleichzeitig Grundversorger des Gebietes des Kunden ist, einigen sich Kunde und Rotega im Nachfolgejahr auf einen Tarif des Grundversorgers.

§5 sonstige Leistungen:
Außerhalb der oben beschriebenen Leistungen können sonstige Leistungen entstehen, welche im Vertrag nicht geregelt wurden. Diese Leistungen sind vorab zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu beschreiben und über die zusätzliche Vergütung abzustimmen.

§6 Zahlungsfrist:
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferbeginn des neuen Energieliefervertrags. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort zu leisten. Kommt ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Lieferant nicht zustande, erstellt Rotega keine Rechnung. Sollte der Auftraggeber die Zahlungen an Rotega verweigern, hat Rotega das Recht, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§7 Haftung:
Die Haftung von Rotega für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die Rotega unabhängig von einem fahrlässigen Verhalten zu vertreten hat oder sich nachstehend nichts anderes ergibt:

1. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vom Haftungsausschluss bleibt unberührt.

2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet Rotega bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind alle Pflichten, deren Nichtbeachtung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdeten oder wesentliche Pflichtverletzungen darstellen.

3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt vom Haftungsausschluss unberührt.

4. Ein Schaden, der aus dem Konkurs oder der Insolvenz des Energielieferanten folgt, fällt nicht in den Verantwortungsbereich von Rotega, soweit sich aus § 8 nichts anderes ergibt. Sollte dem Kunden ein Nachteil durch Rotega etwa wegen einer verpassten Kündigungsfrist entstehen, hat Rotega den entstandenen Schaden zu ersetzen. Berechnungsgrundlage ist der aktuell gültige Tarif des letzten Energielieferanten. Sollte andererseits der Kunde trotz wiederholter Aufforderung den notwendigen Schriftverkehr nicht zur Verfügung stellen, ist Rotega von der Haftung im Hinblick aus den daraus sich ergebenden Schäden befreit.

§8 Verschwiegenheitspflicht:
Rotega verpflichtet sich über Vertragsinhalte Stillschweigen zu bewahren.

§9 Datenschutz: Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Rotega für den Lieferantenwechsel genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt, soweit für die Vertragsbearbeitung erforderlich.